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Produktinformation zu HECOSLIP 103 PO
Reduzierung des bakteriologischen Wachstum:
Unsere biochemisch-chemischen Untersuchungen zu einem (biochemisch) möglichen Befall und einem bakteriologischen Wachstum auf oder an, mit mind. ca. 0,3% HECOSLIP 103 PO ausgerüsteten Produkten zeigen, daß sich sowohl Aufnahme, Wachstum und Wachstumsgeschwindigkeit eines bakteriologischen Befalls deutlich reduziert zeigen.
In Lebensmitteln kann HECOSLIP 103 PO als Zusatzstoff verwendet werden, es entspricht der EG-RL 67/548 sowie der EG-RL 94/62 (Schwermetallgesetz). Schwermetalle {(Blei, Pb); (Cadmium, Cd); (Chrom-VI, Cr) und (Quecksilber, Hg)} werden von uns bei der Erzeugung von HECOSLIP 103 PO nicht eingesetzt, es ist daher davon auszugehen, daß damit der Schwermetallgehalt bei £ 100 ppm liegt. HECOSLIP 103 PO entspricht weiterhin den Anforderungen des § 31, Abs. 1 des Deutschen LMBG im Sinne des § 5 Abs. 1, Nr. 1.
HECOSLIP 103 PO entspricht bis 2,0% den Empfehlungen des BgVV: I. 3.c.ß2, II. 4.b, III. 4. und VII. 4., sowie bis zu 0,3% max. X. 3, XI. 7, XXXIII. 4.b. Bis zu 0,2% der V. 3.g und VI. 2.f.
Das Produkt entspricht der RL 2002/72/EG der Kommission vom 06. August 2002 ohne spezifisch genanntes Migrationslimit [(mg/kg, SML/SML(T)1-25)] insbesondere für füllbare Bedarfsgegenstände (500 ml - 10 l), Deckeln, Dichtungsringen, Stopfen und/oder ähnlichen Verschlüssen (Artikel 2, a-c).
Es entspricht der FDA-Regulation 21 CFR 184.1505
Phthalate, halogenierte Lösemittel, BADGE, Bisphenol-A und Alkylphenole werden bei der Erzeugung nicht zugesetzt, damit kann davon ausgegangen werden, daß diese vorbenannten Stoffe in HECOSLIP 103 PO nicht enthalten sind.

 Datenblatt HECOSLIP 103 PO
 Wirkungsweise der Gleitmittel
 Produktübersicht: Gleitmittel