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| Produktinformation zu HECOSLIP 103 PO |
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| Reduzierung des bakteriologischen Wachstum:
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| Unsere biochemisch-chemischen Untersuchungen zu einem (biochemisch) möglichen Befall und einem bakteriologischen Wachstum auf oder an, mit mind. ca. 0,3% HECOSLIP 103 PO ausgerüsteten Produkten zeigen, daß sich sowohl Aufnahme, Wachstum und Wachstumsgeschwindigkeit eines bakteriologischen Befalls deutlich reduziert zeigen.
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| In Lebensmitteln kann HECOSLIP 103 PO als Zusatzstoff verwendet werden, es entspricht der EG-RL 67/548 sowie der EG-RL 94/62 (Schwermetallgesetz). Schwermetalle {(Blei, Pb); (Cadmium, Cd); (Chrom-VI, Cr) und (Quecksilber, Hg)} werden von uns bei der Erzeugung von HECOSLIP 103 PO nicht eingesetzt, es ist daher davon auszugehen, daß damit der Schwermetallgehalt bei £ 100 ppm liegt. HECOSLIP 103 PO entspricht weiterhin den Anforderungen des § 31, Abs. 1 des Deutschen LMBG im Sinne des § 5 Abs. 1, Nr. 1.
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| HECOSLIP 103 PO entspricht bis 2,0% den Empfehlungen des BgVV: I. 3.c.ß2, II. 4.b, III. 4. und VII. 4., sowie bis zu 0,3% max. X. 3, XI. 7, XXXIII. 4.b. Bis zu 0,2% der V. 3.g und VI. 2.f.
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| Das Produkt entspricht der RL 2002/72/EG der Kommission vom 06. August 2002 ohne spezifisch genanntes Migrationslimit [(mg/kg, SML/SML(T)1-25)] insbesondere für füllbare Bedarfsgegenstände (500 ml - 10 l), Deckeln, Dichtungsringen, Stopfen und/oder ähnlichen Verschlüssen (Artikel 2, a-c).
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| Es entspricht der FDA-Regulation 21 CFR 184.1505
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| Phthalate, halogenierte Lösemittel, BADGE, Bisphenol-A und Alkylphenole werden bei der Erzeugung nicht zugesetzt, damit kann davon ausgegangen werden, daß diese vorbenannten Stoffe in HECOSLIP 103 PO nicht enthalten sind.
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Datenblatt HECOSLIP 103 PO
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Wirkungsweise der Gleitmittel
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Produktübersicht: Gleitmittel
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